AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsgegenstand

A) Susanne Brix Personaltraining berät und betreut Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung und /oder Physiotherapie )

B) Die Trainings- und Gesundheitsbetreuung und/oder Physiotherapie kann nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden , außer es gibt eine gesonderte Absprache .

C) Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung und/oder Physiotherapie versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 2 Training

A) Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Nach gesonderter Absprache sind in Ausnahmefällen auch kürzere Trainingszeiten möglich .

B) In einem kostenlosen Vorgespräch werden die Inhalte mit der Klientin zusammen abgesprochen und Ort , Trainings – oder Physiotherapietechniken und Umfang besprochen .

C) Nach einem kostenlosen Vorgespräch , mitbringen des ausgefüllten Gesundheitsformulars zu diesem zum Zwecke der Auswertung und gegebenenfalls Gesundheitsuntersuchung beim Arzt , wenn die Trainerin das für erforderlich hält , kann das Personaltraining Susanne Brix beginnen .

§ 3 Sonstige Leistungen

  1. A)Vorgespräche inkl. Bedarfsanalyse sind in aller Regel kostenfrei.
  2. B)Fitness Check-up, physiotherapeutischer Kurzbefund und Schnuppertraining (30 Min.) kosten in aller Regel 75,- €.

§ 4 Haftung

A) Personaltraining Susanne Brix schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.

B) Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

C) Personaltraining Susanne Brix haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

D) Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Personaltraining Susanne Brix vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Es wird keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat übernommen.

E) Personaltraining Susanne Brix hat eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung, um eventuellen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

F) Der Kunde versichert, sportgesund zu sei und dies auch von einem Arzt bestätigt bekommen zu haben. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen.

G) Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

A) Der Kunde kann wählen zwischen 10er bzw. 20er Karten gegen Vorkasse , zu überweisen bis spätestens eine Woche vor dem erstem Trainingstermin oder er wählt einmal monatlich eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 7 Tage nach Erhalt. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten in Höhe von 10,00€ erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.

B) Das Honorar beträgt 95,00€ pro Stunde ( inkl. Anfahrt ).Bei Sonderprogrammen gelten gesonderte Preise. Personaltraining Susanne Brix behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

C) Die Überweisung erfolgt auf das Konto:           Susanne Brix,     Sparda Bank Berlin Bankleitzahl:12096597,            Kontonr.:1031566

§ 6 Sonstige Kosten

A) Entstehen weitere Kosten aufgrund von Eintrittsgeldern o.Ä. für bestimmte Sportarten des Kunden , so sind diese vom Ihm selber zu tragen (z.B. Schwimmbadeintritt für Aqua Gymnastik).

B) Bei Hinzunahme von anderem Fachpersonal ( z. B Ernährungsberatung , Kosmetik etc. ) gelten die jeweiligen Honorarforderungen dieser.

C) Werden von Personaltraining Susanne Brix Produkte im Auftrag des Kunden gekauft , bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Susanne Brix

D)Ein vereinbarter Außentermin kann wegen schlechtem Wetter nur von Personaltraining Susanne Brix abgesagt werden. Erfolgt keine Absage findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für Temperatur und Wettergerechte Kleidung zuständig .Bei Absage wird nach Absprache mit dem Kunden indoor trainiert, oder das Training auf einen anderen Termin verschoben.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

A) Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

B) In besonderen Fällen (Krankheit oder Urlaub ) des Personaltrainers Susanne Brix ,kann nach Absprache mit dem Kunden ein anderer Trainer das Training übernehmen.

§ 8 Ersatzansprüche

A) Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Personal Trainer Susanne Brix können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 9 Datenschutz

A)Zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes werden von Personaltraining Susanne Brix personenbezogene Daten des Kunden festgehalten.

B)Auf Wunsch werden die Daten sofort nach der letzten gebuchten Trainingseinheit oder spätestens 24 Monate danach ,gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

A) Der Klient verpflichtet sich auch nach Abschluss seiner gebuchten Trainingseinheiten, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Personaltraining Susanne Brix Stillschweigen zu bewahren.

B) Über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten hält Personaltraining Susanne Brix, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus,Stillschweigen.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

A) Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten werden von beiden Seiten als verbindlich anerkannt sofern diese beiderseitig bestätigt wurden, anhand der verwendeten Kommunikationsmittel( Telefon, Fax oder E-Mail).

B) Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

A) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

B)Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.